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   BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B   

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BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B (https://dejure.org/2009,56505)
BSG, Entscheidung vom 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B (https://dejure.org/2009,56505)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - B 5 R 488/09 B (https://dejure.org/2009,56505)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Altenburg - S 17 RJ 2280/03
  • LSG Thüringen - L 6 R 251/05
  • BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B
    9 Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das LSG seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 13), oder wenn sich ein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten - wie dem Kläger - regelmäßig anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise wiederholt wird (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 mwN).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B
    7 Im Übrigen hat der Kläger mit diesem Vorbringen keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag aufgezeigt (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45), sondern lediglich auf eine Beweisanregung hingewiesen, der prozessual und im Hinblick auf die Aufklärungsrüge nicht dieselbe Bedeutung wie einem Beweisantrag zukommt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B
    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es indessen nicht (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 und § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 07.12.2009 - B 5 R 488/09 B
    7 Im Übrigen hat der Kläger mit diesem Vorbringen keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag aufgezeigt (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45), sondern lediglich auf eine Beweisanregung hingewiesen, der prozessual und im Hinblick auf die Aufklärungsrüge nicht dieselbe Bedeutung wie einem Beweisantrag zukommt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
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